Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Am Ende eines langen, erfüllten Lebens zu sterben, im Wissen, dass alles Wichtige geregelt ist: Das wünschen sich viele Menschen. Wer so sterben möchte, wie er gelebt hat, der sollte schon in möglichst jungen Jahren schriftlich festhalten, was ihm wichtig ist – und diese Verfügungen regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren.
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Warum Verfügungen so wichtig sind
Jeden Tag reißen Unfälle und schwere Krankheiten Menschen aus ihrem Alltag. Plötzlich steht das Leben Kopf: Die Betroffenen finden sich im Krankenhaus wieder – und vor zahllosen ungelösten Fragen. Wer kümmert sich um meine Wohnung, meine Finanzen, um mein Haustier? Wer vertritt meine Interessen gegenüber den behandelnden Ärztinnen und Ärzten? Und wenn ich mich nicht äußern kann – z. B., weil ich bewusstlos bin: Woher sollen die Ärzte wissen, was mir wichtig ist, wie ich behandelt werden möchte, welche Maßnahmen ich ablehne?
Auch wenn die geistigen Kräfte eines Menschen am Ende seines Lebens nachlassen, fehlen Ärzten und Angehörigen oft grundlegende Informationen. Schriftliche Verfügungen liegen nicht vor – und miteinander übers Sterben gesprochen hat man in der Familie auch nicht. Warum auch: Es ging doch allen immer soweit gut – und wie fühlt sich wohl die Großmutter, wenn Kinder oder Enkel das Thema Sterben anschneiden?
Wussten Sie schon …
Wenn rechtsverbindliche medizinische Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, darf Ihr/e Ehepartner/in eingetragene/r Partner/in Sie nur sechs Monate lang gesetzlich vertreten (Ehegattennotvertretungsrecht). Für Volljährige können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben:
- aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht
- oder als gerichtlich bestellte Betreuer.
Deshalb ist es sehr wichtig, frühzeitig vorzubeugen. Auch schon als junger Mensch, denn: ein Unfall kann jederzeit passieren und Krankheiten treffen nicht nur alte Menschen. Diese drei Dokumente sorgen dafür, dass Ihr Wünsche berücksichtigt werden – auch dann, wenn Sie sich nicht selbst äußern können:
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, 1. in welchem Fall die Verfügung gilt und 2. welche Maßnahmen Sie in diesem Fall wünschen (z. B. schmerzlindernde Behandlung) oder ablehnen (z. B. Wiederbelebung).
Für medizinische Laien ist es nicht ganz einfach, über den Sinn bestimmter Behandlungen zu entscheiden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten!
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf alle Lebensbereiche beziehen. Sie greift, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Haben Sie für diesen Fall keine Vorsorgevollmacht, bestellt das zuständige Gericht eine Betreuungsperson.
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Außerdem legen Sie fest, in welchen Bereichen (z. B. Gesundheit, Finanzen) und in welchem Sinne Ihre Bevollmächtigen entscheiden sollen. Unser Tipp: Beziehen Sie die gewünschten Bevollmächtigten mit ein, wenn Sie die Vollmacht ausfüllen.
Betreuungsverfügung
Sie haben keine Vertrauensperson, die Sie bevollmächtigen können? Dann bietet die Betreuungsverfügung eine Alternative. Sie schafft einen Handlungsrahmen für eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson. In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, in welchem Sinne Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer entscheiden soll.
Wie verfasse ich meine Verfügungen?
Alle Einzelheiten zu bedenken und eine Verfügung oder Vollmacht rechtssicher zu formulieren, ist nicht ganz einfach. Verschiedene seriöse Organisationen bieten daher Vorlagen und Formulare an, zum Beispiel Verbraucherzentralen, verschiedene Bundes- und Landesministerien oder Krankenkassen. Sie können sich auch (kostenpflichtig) von einem Notar beraten lassen. Teilweise können Sie Formulare auch online ausfüllen. Wichtig: Unbedingt ausdrucken, unterschreiben und gut auffindbar aufbewahren.
Tipp: Broschüre mit Infos und Formularen
Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ des Bayerischen Justizministeriums informiert ausführlich und gut verständlich über Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie gibt wichtige Hinweise („Muss eine Vollmacht eine bestimmte Form haben?“), geht auf alle Details ein („Wo bewahre ich die Vollmacht auf?“), gibt Tipps z. B. zur Formulierung und geht auch auf Befürchtungen ein („Muss ich nicht einen Missbrauch der Vollmacht befürchten?“ Hierbei gilt übrigens: Bevollmächtigte dürfen sich nicht selbst in Ihrem Namen z. B. Ihr Vermögen überschreiben. Und wer Zweifel hat, benennt mehrere Bevollmächtigte.)
Die beiden Teile der Broschüre können Sie im Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung kostenfrei herunterladen: