Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum Bayern für Familie und Soziales ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bayerische-stiftung-hospiz.de.

Zur Prüfung wurden einige repräsentative Seiten ausgewählt, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen lassen sollte. Im Zugänglichkeitstest wird geprüft, inwieweit Menschen mit der Anwendung arbeiten können, wenn sie auf bestimmte Eingabe-/Ausgabemittel wie Screenreader, Bildschirmlupen, Kontrastmodus oder Tastaturbedienung angewiesen sind.

Wir achten auf inhaltliche Gesichtspunkte, wie Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach der alten Punktebewertung als sehr gut zugänglich eingestuft worden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige ältere Inhalte erfüllen nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit.

Weitgehend stellt keiner der gefundenen Mängel eine unverhältnismäßig große Belastung bei der Behebung dar. Die redaktionellen Mängel werden sukzessive, die technischen durch eine Migration für Sie behoben.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung basiert auf einem BITV-Selbsttest nach https://www.bitvtest.de/start.html; Stand 2018.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter hospiz@zbfs.bayern.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter hospiz@zbfs.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Stiftung Hospiz
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
E-Mail: hospiz@zbfs.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.htm

Spenden

Jeder Euro zählt!

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